Fähigkeitsausweis für Kat. C/C1 und D/D1

Am 1. September 2009 ist die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft getreten. Wer ab diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien D und D1 Personen bzw. mit der Kategorie C und C1 Güter befördern will, benötigt nebst dem Führerausweis der entsprechenden Kategorie einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport (Ausweis 95). Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Wer vor dem 1. September 2009 im Besitze eines entsprechenden Führerausweises war (oder zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis bis 31.08.2009 eingereicht hat), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei. Bisherige Ausweisinhaber/innen benötigen den Fähigkeitsausweis für den Personentransport ab 1. September 2013 und jenen für den Gütertransport ab 1. September 2014.

Wer ab dem 1. September 2009 das Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorie C, C1, D oder D1 einreicht, muss für den Erhalt des Fähigkeitsausweises nebst der Führerprüfung auch die CZV-Prüfungen bestehen.

Alle weiteren Informationen betreffend den CZV-Prüfungen und den CZV-Kursen, finden Sie hier.

 

Bestellung Fähigkeitsausweis

Bestellung über cambus.ch (asa)
Der Fähigkeitsausweis kann über die Webseite cambus.ch mit einfachen Schritten online bestellt und bezahlt werden. Die einzige Bedingung ist, dass der/die Antragsteller/In den Führerausweis im Kreditkartenformat bereits besitzt und eine gültige E-Mail-Adresse vorhanden ist.

Die Kosten für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises betragen CHF 20.- und können über die Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express), Postcard oder TWINT bezahlt werden. Es ist auch möglich den Fähigkeitsausweis gegen Papierrechnung für CHF 35.-  oder gegen Rechnung via E-Mail-Versand für 30.- anzufordern.

Der Fähigkeitsausweis wird Ihnen innert 5-7 Arbeitstagen nach der Bestellung von der asa zugestellt werden.

Bestellung über das Strassenverkehrsamt
Der Fähigkeitsausweis kann persönlich am Schalter bestellt werden und kostet Fr. 35.-. Der entsprechende Betrag muss direkt bezahlt werden.

Der Fähigkeitsausweis wird Ihnen innert 5-7 Arbeitstagen nach der Bestellung von der asa zugestellt werden. Das Strassenverkehrsamt stellt keine Fähigkeitsausweise aus.

 

Verlust/Diebstahl Führer- und Fähigkeitsausweis

Falls Ihnen beide Ausweise (Führerausweis und Fähigkeitsausweis) abhandengekommen sind, muss der Führerausweis mittels Formular Nr. 15 – Verlustanzeige  zuerst beim Strassenverkehrsamt neu beantragt werden. Sobald Sie den neuen Führerausweis erhalten haben, können Sie, wie oben aufgeführt, Ihren neuen Fähigkeitsausweis bestellen.

Die Nummer des Führerausweises (Nr. 5) muss identisch mit der Nummer des Fähigkeitsausweises (Nr. 5) sein. Bei der Beantragung eines neuen Führerausweises, wird die Nummer immer geändert und kann nicht beibehalten werden.

Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 22
E-Mail

Weitere Informationen

Cambus