Militärischer Führerausweis

Militärische Fahrzeugführer/innen, die ihre Ausbildung in der Armee absolvieren, erhalten nach erfolgreich absolvierter Prüfung den zivilen Führerausweis mit den integrierten militärischen Fahrberechtigungen.

Umschreibungstabellen

Unbefristete militärische Fahrberechtigungen berechtigen wie folgt zur Erteilung des zivilen Führerausweises:

Umschreibungsweisung vom ASTRA 

Übergangsbestimmungen

Die Inhaber/ -innen von rosa/gelben militärischen Führerausweisen behalten diesen Ausweis als Legitimation ihrer militärischen Fahrberechtigung. Sie können sich direkt beim Strassenverkehrsamt um die Erteilung eines zivilen Führerausweises mit Eintrag der zivilen Äquivalenz(en) gemäss oben stehender Weisung bewerben. Es werden hingegen keine militärischen Codes eingetragen.

Wer seinen bisherigen unbefristeten militärischen Führerausweis verloren hat, kann sich an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) wenden. 

Um eine Kategorie aus dem rosa oder gelben, militärischen Führerausweis in den zivilen Führerausweis eintragen zu lassen, benötigen wir folgende Unterlagen:

Führerausweis im Kreditkartenformat 

CZV

Falls Sie die militärische Führerprüfung der Kategorie C, C1, D, D1 nach dem 31. August 2009 bestanden haben und die jeweilige Kategorie zu nicht privaten Fahrten benutzen unterliegen Sie der CZV (Chauffeurzulassungsverordnung). Mehr Informationen finden Sie hier.


Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 22
E-Mail