Für Reisen in nicht EU- und EFTA-Staaten empfehlen wir Ihnen, sich vor Antritt der Reise zu erkundigen (Reisebüro, Konsulat, Zulassungsbehörde im Ausland, usw.), ob Sie im betreffenden Land zusätzlich einen internationalen Führerausweis oder andere Dokumente (z.B. amtliche Übersetzung) zum Fahren benötigen.
Für die Ausstellung eines internationalen Führerausweises benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie des Führerausweises (Vorder- und Rückseite)
- Begleitnotiz für die Ausstellung
Die Unterlagen können, mit der entsprechenden Notiz, per Post, E-Mail oder am Schalter eingereicht werden.
Gültigkeit
Der internationale Führerausweis ist nur zusammen mit dem nationalen Führerausweis gültig. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre, darf jedoch nicht über die Gültigkeit des Führerausweises hinausgehen (betrifft nur Inhaber/innen eines Führerausweises auf Probe). Ansonsten ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Kosten für einen internationalen Führerausweis finden Sie hier.
Internationaler Führerausweis für blaue Führerausweise
Sind Sie im Besitz des blauen Führerausweises (Papierformat), dann ist dieser vor der Erstellung eines internationalen Führerausweises zu einem Führerausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Der Umtausch kann auch gleichzeitig mit dem Antrag für den internationalen Führerausweis gestellt werden.
Formular Nr. 11 - Antrag auf Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)
Die Kosten für einen internationalen Führerausweis finden Sie hier.