Strassenverkehrsamt
Kontrollschilder werden leihweise und entsprechend der Fahrzeugart abgegeben.
Falls Sie bei der Einlösung eines Fahrzeuges nicht schon Kontrollschilder besitzen oder deponiert haben, teilen wir Ihnen neue Schilder zu.
Bei der Zuteilung von neuen Kontrollschildern (Motorwagen und Anhänger), teilen Sie uns bitte mit, welches Format Sie für das hintere Schild benötigen. Es kann gewählt werden zwischen:
Weisse Kontrollschilder sind bestimmt für alle Fahrzeuge zum Sachen- und Personentransport.
Blaue Kontrollschilder sind bestimmt für Arbeitsfahrzeuge, die keine Sachen transportieren, sondern zum Verrichten von Arbeiten in Forstwirtschaft, Hoch- und Tiefbau, Schneeräumung, Feuerwehr usw. dienen.
Braune Kontrollschilder sind bestimmt für alle Fahrzeuge, die wegen ihrer Bauart bzw. ihres Verwendungszweckes den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen. Fahrzeuge mit braunen Kontrollschildern sind Ausnahmefahrzeuge und dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren. Kranwagen, Mähdrescher und Motorschlitten werden mit braunen Kontrollschildern eingelöst.
Gelbe Kontrollschilder sind bestimmt für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge.
Grüne Kontrollschilder sind bestimmt für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge (ausgenommen Ausnahmefahrzeuge), die nicht zur Verrichtung von gewerblichen Arbeiten verwendet werden dürfen.
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Kontrollschilder Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
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