Bei einer Neueinlösung immatrikulieren Sie ein Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Original-Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht (Formular 13.20A) des einzulösenden Fahrzeuges mit den dazugehörenden Unterlagen.
- Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.
- Für die Posteinsendung und die Anhängereinlösung (ohne Versicherungsnachweis): Formular Nr. 21 - Fahrzeug-Einlösung.
Hinweise:
- Für ausländische Staatsangehörige ist beim erstmaligen Schilderbezug ein Ausländerausweis erforderlich.
- Die Neueinlösung ist erst nach erfolgter Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle möglich (sobald die Informationen übermittelt sind), oder mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung.
- Bei juristischen Personen muss die Firma im Handelsregister ersichtlich sein. Ist Ihre Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen, benötigen Sie eine Bestätigung der AHV/IV-Zweigstelle (Dienststelle WAS).
Ist im Fahrzeugausweis die Verfügung 178 (Halterwechsel verboten) eingetragen?
Handelt es sich um einen Kantonwechsel?