Neueinlösung

Bei einer Neueinlösung immatrikulieren Sie ein Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht (Formular 13.20A) des einzulösenden Fahrzeuges mit den dazugehörenden Unterlagen.
  • Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.
  • Für die Posteinsendung und die Anhängereinlösung (ohne Versicherungsnachweis): Formular Nr. 21 - Fahrzeug-Einlösung.

Hinweise:

  • Für ausländische Staatsangehörige ist beim erstmaligen Schilderbezug ein Ausländerausweis erforderlich.
  • Die Neueinlösung ist erst nach erfolgter Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle möglich (sobald die Informationen übermittelt sind), oder mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung.
  • Bei juristischen Personen muss die Firma im Handelsregister ersichtlich sein. Ist Ihre Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen, benötigen Sie eine Bestätigung der AHV/IV-Zweigstelle (Dienststelle WAS).

Ist im Fahrzeugausweis die Verfügung 178 (Halterwechsel verboten) eingetragen?

Handelt es sich um einen Kantonwechsel?

Briefpost

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des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

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des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

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Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
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Telefon   041 318 18 11
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