Kantonswechsel

Bei einem Umzug in den Kanton Luzern sind die Kontrollschilder innerhalb von 14 Tagen zu wechseln.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis.
  • Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.
  • Die ausserkantonalen Kontrollschilder.
  • Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein, ausser die Einwohnerkontrolle hat die Änderung bereits übermittelt.
  • Für die Posteinsendung: Formular Nr. 21 - Fahrzeug-Einlösung.

Wünschen Sie einen Schilderaustausch über eine Poststelle
Senden Sie uns die Unterlagen (ohne Kontrollschilder) mit dem Formular Nr. 21 und dem Vermerk der gewünschten Poststelle ein. Nach unserer schriftlichen Rückmeldung nehmen Sie den Schilderaustausch innert 8 Tagen vor. Das Porto für den Postversand wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Bei juristischen Personen muss die Firma im Handelsregister ersichtlich sein. Ist Ihre Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen, benötigen Sie eine Bestätigung der AHV/IV-Zweigstelle (Dienststelle WAS).

Sind Sie im Besitz eines Führerausweises?

Wegzug aus dem Kanton Luzern:
Erledigen Sie innerhalb von 14 Tagen den Kontrollschilderwechsel bei der zuständigen Zulassungsbehörde und der neue Kanton gibt uns die entsprechende Rückmeldung.

Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail