Besteuerung der Schiffe

Besteuerung der Schiffe ab 1.1.2005

Der Steuerbetrag eines Schiffes ist abhängig von der Länge und der Motorisierung:

a. Länge

bis/über  Länge   Betrag
bis 5 m Länge 110.00 CHF
bis 7 m Länge 150.00 CHF
bis 9 m Länge 200.00 CHF
über 9 m Länge 250.00 CHF

b. Antriebsleistung der Verbrennungsmotoren

Für jede volle oder angebrochene kW Antriebsleistung wird ein Zuschlag gemäss folgender Abstufung erhoben:

bis/von/über  Antriebsleistung  Betrag 
bis 200 kW Leistung 8.50 CHF
von 200 bis 300 kW Leistung 9.50 CHF
über 300 kW Leistung
10.50 CHF

Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr. Die Hälfte der Steuer wird geschuldet, wenn das Schiff nach dem 31. Juli in Verkehr oder zwischen dem 1. April und dem 31. Juli ausser Verkehr gesetzt wird.

Bei einer Ausserverkehrsetzung vor dem 31. März werden für das laufende Jahr bereits bezahlte Steuern rückvergütet.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail