Ein Halter, der sein Schiff least, kann bei der Zulassungsstelle mit einem amtlichen Formular beantragen, dass ein Halterwechsel der Zustimmung der Leasingfirma bedarf. Die Zulassungsstelle trägt diese Beschränkung im Schiffsausweis ein. Der Eintrag ist kostenpflichtig (siehe Gebührentarif).
Wird der Zulassungsstelle ein Schiffsausweis vorgelegt, der den Eintrag „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie
- a. die Annullierung des Schiffsausweises;
- b. die Ausstellung des Schiffsausweises auf einen neuen Halter;
- c. die Löschung des Eintrags.
Die Verweigerung ist hinfällig, wenn die schriftliche Zustimmung der Leasingfirma oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt.