Periodische Schiffskontrollen

Auch Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen.

Die Fristen für die Nachprüfung betragen gemäss Art. 101 BSV (Binnenschifffahrtsverordnung):

  • Für Schiffe mit Motor alle 3 Jahre.
  • Für Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre.
  • Für Mietschiffen alle 2 Jahre

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail