Eine Hinterlegung der Schiffskontrollschilder ist nicht möglich. Zur Ausserverkehrsetzung (Annullation) ist der Schiffsausweis zusammen mit den Kontrollschildern abzugeben. Diese senden Sie mit der Notiz „Annullierung“ an uns. Steuerrückerstattung siehe Besteuerung der Schiffe.
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