Ausserverkehrssetzung

Eine Hinterlegung der Schiffskontrollschilder ist nicht möglich. Zur Ausserverkehrsetzung (Annullation) ist der Schiffsausweis zusammen mit den Kontrollschildern abzugeben. Diese senden Sie mit der Notiz „Annullierung“ an uns. Steuerrückerstattung siehe Besteuerung der Schiffe.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail

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