Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:
- einen nationalen Führerausweis
- ein Internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde
Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf sein ausländisches Schiff führen, wenn aus einem der unter Absatz 1 genannten Dokumente ersichtlich ist, dass er in seinem Land dieses Schiff führen darf.
Weitere Information siehe BSV Artikel 91.
Bezüglich Umtausch eines ausländischen Schiffsführerausweises in einen schweizerischen Schiffsführerausweis lesen Sie bitte das Rundschreiben Nr. 54-1 des BAV.