Medizinische Anforderungen

Der Bewerber für einen Schiffsführerausweis muss geistig und körperlich zur Führung eines Schiffes geeignet sein, insbesondere über ausreichendes Hör- und Sehvermögen verfügen und dard nach seinem bisherigen Verhalten keine charakterlichen Mängel aufweisen, die ihn voraussichtlich nicht befähigen, die Verantwortung als Schiffsführer zu tragen.

Weitere Information siehe BSV Artikel 82

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail

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