Auf schriftliches Gesuch wird das Erlangen des Führerausweises (Theorie und/oder Fahren) in einem anderen Kanton bewilligt, wenn einer der folgenden Gründe geltend gemacht wird:
- Wochenaufenthalter in einem andern Kanton,
- Arbeits- oder Ausbildungsplatz (Lehre, Studium) in einem anderen Kanton,
- eigenes Schiff oder Schiff eines Verwandten mit Standplatz in einem anderen Kanton,
- Absolvierung der Ausbildung in zentralen Kursen (z.B. Ferien-Segelkurs), oder
- Fahrschule in einem anderen Kanton.
Dem Gesuch sind entsprechende Bestätigungen beizulegen. Die Bewilligung ist kostenpflichtig.