Prüfung in einem anderen Kanton

Auf schriftliches Gesuch wird das Erlangen des Führerausweises (Theorie und/oder Fahren) in einem anderen Kanton bewilligt, wenn einer der folgenden Gründe geltend gemacht wird:

  • Wochenaufenthalter in einem andern Kanton,
  • Arbeits- oder Ausbildungsplatz (Lehre, Studium) in einem anderen Kanton,
  • eigenes Schiff oder Schiff eines Verwandten mit Standplatz in einem anderen Kanton,
  • Absolvierung der Ausbildung in zentralen Kursen (z.B. Ferien-Segelkurs), oder
  • Fahrschule in einem anderen Kanton.

Dem Gesuch sind entsprechende Bestätigungen beizulegen. Die Bewilligung ist kostenpflichtig.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail

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