Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:
- die Antriebsleistung 6 kW übersteigt;
- die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt.
Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb bis 6 kW führt, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt, wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wurde.