Kategorien und Mindestalter

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:

  • die Antriebsleistung 6 kW übersteigt;
  • die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt.

Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb bis 6 kW führt, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Kategorien Mindestalter
A   Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen 18 Jahre
B   Fahrgastschiffe 21 Jahre
C   Güterschiffe mit Maschinenantrieb 20 Jahre
D   Segelschiffe 14 Jahre
E   Schiffe besonderer Bauart 20 Jahre

Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt, wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wurde.

 

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail

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