Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:
- die Antriebsleistung 6 kW übersteigt;
- die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt.
Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb bis 6 kW führt, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
| Kategorien |
Mindestalter |
| A Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen |
18 Jahre
|
| B Fahrgastschiffe |
21 Jahre |
| C Güterschiffe mit Maschinenantrieb |
20 Jahre |
| D Segelschiffe |
14 Jahre |
| E Schiffe besonderer Bauart |
20 Jahre |
Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt, wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wurde.