Strassenverkehrsamt
Invasive gebietsfremde Tiere, Pflanzen und andere Organismen können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Sie können unbemerkt mit Booten und Wassersportausrüstung von einem Gewässer ins nächste mittransportiert werden. Einmal im Gewässer etabliert, können diese grossen Einfluss auf die empfindlichen aquatischen Ökosysteme nehmen und die Artenvielfalt bedrohen. Invasive Muscheln, wie z.B. die Quaggamuschel besiedeln zudem Infrastrukturanlagen im Wasser und verursachen so hohe Kosten.
Der Bund konkretisiert die Regelung des Umgangs mit diesen Organismen und koordiniert das Management von invasiven Arten auf Bundesebene, interkantonal und international.
Medienmitteilung: Neue Schiffsmelde- und Reinigungsverordnung und Aufhebung Einwasserungsverbot
Weisungen Schiffsreinigungspflicht
Merkblatt Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Aquatische Neobiota - Umwelt Zentralschweiz
Meldung Gewässerwechsel
Verordnung über die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Schiffsmelde- und Reinigungsverordnung Erläuterungen
Info-Video Bundesamt für Umwelt BAFU
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Schifffahrt Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Telefon 041 318 19 11 E-Mail