Strassenverkehrsamt

Adressänderung

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen (Art. 143, Abs. 3, VZV). Bitte senden Sie den Original-Ausweis mit der notierten neuen Adresse per Post ein, oder erledigen Sie die Änderung direkt an unserem Schalter.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis.

Die Adressänderung ist nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle möglich (sobald die Informationen übermittelt sind), oder mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung. Massgebend ist das Ereignis-/Gültigkeitsdatum.

Bei juristischen Personen muss die Adressänderung im Handelsregister ersichtlich sein. 

Adressänderungen sind kostenpflichtig.

Besitzen Sie einen Führerausweis? 
Sind Sie neu im Kanton Luzern wohnhaft?

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail

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