Adressänderung

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen (Art. 143, Abs. 3, VZV). Bitte senden Sie den Original-Ausweis mit der notierten neuen Adresse per Post ein, oder erledigen Sie die Änderung direkt an unserem Schalter.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis.

Die Adressänderung ist nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle möglich (sobald die Informationen übermittelt sind), oder mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung. Massgebend ist das Ereignis-/Gültigkeitsdatum.

Bei juristischen Personen muss die Adressänderung im Handelsregister ersichtlich sein. 

Adressänderungen sind kostenpflichtig.

Besitzen Sie einen Führerausweis? 
Sind Sie neu im Kanton Luzern wohnhaft?

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