Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen (Art. 143, Abs. 3, VZV). Bitte senden Sie den Original-Ausweis mit der notierten neuen Adresse per Post ein, oder erledigen Sie die Änderung direkt an unserem Schalter. 
Sie benötigen folgende Unterlagen:
    - Original-Fahrzeugausweis. 
 
Die Adressänderung ist nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle möglich (sobald die Informationen übermittelt sind), oder mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung. Massgebend ist das Ereignis-/Gültigkeitsdatum.
Bei juristischen Personen muss die Adressänderung im Handelsregister ersichtlich sein. 
Adressänderungen sind kostenpflichtig.
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