Strassenverkehrsamt

Namensänderung

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen (Art. 143, Abs. 3, VZV). Bitte senden Sie den Original-Ausweis per Post ein, oder erledigen Sie die Änderung direkt an unserem Schalter.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis.
  • Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.

Voraussetzung für die Namensänderung:

Die Einwohnerkontrolle hat die Namensänderung durchgeführt/übermittelt, respektive die Firmenänderung ist im Handelsregister ersichtlich.

Ändert Ihre Firma die Rechtsform oder es gibt einen neuen Handelsregistereintrag, finden Sie das Vorgehen unter Übertragung

Besitzen Sie einen Führerausweis?

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail

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