Namensänderung

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen (Art. 143, Abs. 3, VZV). Bitte senden Sie den Original-Ausweis per Post ein, oder erledigen Sie die Änderung direkt an unserem Schalter.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis.
  • Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.

Voraussetzung für die Namensänderung:

Die Einwohnerkontrolle hat die Namensänderung durchgeführt/übermittelt, respektive die Firmenänderung ist im Handelsregister ersichtlich.

Ändert Ihre Firma die Rechtsform oder es gibt einen neuen Handelsregistereintrag, finden Sie das Vorgehen unter Übertragung

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