Minderjährige oder bevormundete Personen

Die Einlösung auf eine minderjährige oder bevormundete Person ist wie folgt möglich:

Mofa/E-Bike:
Einen Monat vor dem vollendeten 12. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.

Kleinmotorräder bis 50 cm3: 
Einen Monat vor dem vollendeten 15. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.

Motorräder bis 125cm3
Einen Monat vor dem vollendeten 16. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.

Übrige Motorradkategorien
Einen Monat vor dem vollendeten 18. Altersjahr

Personenwagen
Einen Monat vor dem vollendeten 17. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.

Sattelschlepper, Lastwagen und Gesellschaftswagen:
Ab dem vollendeten 18. Altersjahr.

Sofern die angegebenen Altersbeschränkungen nicht eingehalten sind, ist zusätzlich das Formular Nr. 30 Bestätigung gesetzlicher Vertreter/in Fahrzeugzulassung einzureichen.

Mindestalter für eine Einlösung mit der Bestätigung des gesetzlichen Vertreters ist 13 Jahre.

Bevormundete Person:
Benötigt das Formular Nr. 30 Bestätigung gesetzlicher Vertreter/in.

Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
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Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail