Die Einlösung auf eine minderjährige oder bevormundete Person ist wie folgt möglich:
Mofa/E-Bike:
Einen Monat vor dem vollendeten 12. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.
Kleinmotorräder bis 50 cm3:
Einen Monat vor dem vollendeten 15. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.
Motorräder bis 125cm3
Einen Monat vor dem vollendeten 16. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.
Übrige Motorradkategorien
Einen Monat vor dem vollendeten 18. Altersjahr
Personenwagen
Einen Monat vor dem vollendeten 17. Altersjahr, sofern die Urteilsfähigkeit gegeben ist.
Sattelschlepper, Lastwagen und Gesellschaftswagen:
Ab dem vollendeten 18. Altersjahr.
Sofern die angegebenen Altersbeschränkungen nicht eingehalten sind, ist zusätzlich das Formular Nr. 30 Bestätigung gesetzlicher Vertreter/in Fahrzeugzulassung einzureichen.
Mindestalter für eine Einlösung mit der Bestätigung des gesetzlichen Vertreters ist 13 Jahre.
Bevormundete Person:
Benötigt das Formular Nr. 30 Bestätigung gesetzlicher Vertreter/in.