Bei einer Wechselschildeinlösung immatrikulieren Sie ein weiteres Fahrzeug auf das bestehende Kontrollschild.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Es können höchstens zwei Fahrzeuge mit der gleichen Kontrollschild-Art und der gleichen Haftpflichtversicherung auf Wechselschild eingelöst werden. Ausnahme: Bei Veteranenfahrzeugen, Mofas/E-Bikes, Arbeitsmotorwagen und Anhängern gibt es keine Beschränkung.
Ist im Fahrzeugausweis die Verfügung 178 Halterwechsel verboten eingetragen?
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Postfach 3970 6002 Luzern 2
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern Fahrzeugzulassung Arsenalstrasse 45 6010 Kriens
Telefon 041 318 18 11 E-Mail