Wechselschild

Bei einer Wechselschildeinlösung immatrikulieren Sie ein weiteres Fahrzeug auf das bestehende Kontrollschild.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Original-Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht (Formular 13.20A) des einzulösenden Fahrzeuges mit den dazugehörenden Unterlagen.
  • Elektronischer Versicherungsnachweis, den Sie bei Ihrer Versicherung bestellen.
  • Für die Posteinsendung und die Anhängereinlösung (ohne Versicherungsnachweis): Formular Nr. 21 - Fahrzeug-Einlösung.

Es können höchstens zwei Fahrzeuge mit der gleichen Kontrollschild-Art und der gleichen Haftpflichtversicherung auf Wechselschild eingelöst werden. 
Ausnahme: Bei Veteranenfahrzeugen, Mofas/E-Bikes, Arbeitsmotorwagen und Anhängern gibt es keine Beschränkung.

Ist im Fahrzeugausweis die Verfügung 178 Halterwechsel verboten eingetragen?

 

Briefpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Paketpost

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail

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