Versicherungsnachweis

Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) ist die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft (Art. 68, Abs. 1, SVG) für das Strassenverkehrsamt, dass die gesetzliche Haftpflichtdeckung besteht.

Den Nachweis übermittelt Ihre Versicherungsgesellschaft elektronisch, sobald Sie ihn bestellen.

Bei einem Anhänger ist kein Versicherungsnachweis erforderlich (ausser bei einem Anhänger mit gefährlicher Ladung), jedoch ist das Formular Nr. 21 - Fahrzeug-Einlösung auszufüllen. 

Der Versicherungsnachweis:

  • Wird nur elektronisch übermittelt akzeptiert.
  • Ist maximal 30 Tage gültig und kann nach dieser Frist nicht mehr abgerufen und verwendet werden.
  • Ist mit den vollständigen und korrekten Halterdaten auszustellen.

Sie benötigen einen Versicherungsnachweis bei folgenden Mutationen:

  • Neueinlösung
  • Fahrzeugwechsel
  • Wechselschildeinlösung
  • Kantonswechsel
  • Namensänderung
  • Kontrollschilderübertragung/Halterwechsel
  • Kontrollschildwechsel (Kontrollschilderbörse)
  • Wiederinkraftsetzung mit deponiertem Kontrollschild
  • Änderung der Fahrzeugart (technische Änderung)
  • Versicherungswechsel/Erlöschen der Haftpflichtversicherung.

 

 

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