Strassenverkehrsamt

E-Bike/Motorfahrrad

Ein Motorfahrrad wie auch ein E-Bike mit einer elektrischen Tretunterstützung über 25 km/h und einer Leistung von max. 1 kW, sind mit einem gelben Motorfahrradschild einzulösen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

 

Hinweise:

  • Bei Verlust des Fahrzeugausweises eines bereits eingelösten Fahrzeuges, sind die Daten auf dem Formular Nr. 24 von einem Fachgeschäft vollständig auszufüllen.
  • Die Vignette (Haftpflichtversicherung) ist vom 1. Januar – 31. Mai des Folgejahres gültig. Bei einem eingelösten Fahrzeug erhalten Sie im Monat März automatisch eine Erneuerungseinladung.
  • Sie benötigen die Führerausweis-Kategorie G oder M.

Ein E-Bike mit einer elektronischen Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Leistung von max. 0,5 kW benötigt keine Einlösung. Personen unter 16 Jahren benötigen die Führerausweis-Kategorie: G oder M.

Informationen über Versicherung Motorfahrrad / E-Bike

Merkblatt für Versicherte 

Übersicht Motorfahrräder, langsamen E-Bikes, E-Trottinettes und Elektro-Rikschas

 

Kosten: 

 Kontrollschild      5.00 CHF
 Fahrzeugausweis    25.00 CHF
 Steuern   31.00 CHF
 Versicherung   15.00 CHF
 Vignette     5.00 CHF

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 11
E-Mail

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