Ein Motorfahrrad wie auch ein E-Bike mit einer elektrischen Tretunterstützung über 25 km/h und einer Leistung von max. 1 kW, sind mit einem gelben Motorfahrradschild einzulösen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Hinweise:
- Bei Verlust des Fahrzeugausweises eines bereits eingelösten Fahrzeuges, sind die Daten auf dem Formular Nr. 24 von einem Fachgeschäft vollständig auszufüllen.
- Die Vignette (Haftpflichtversicherung) ist vom 1. Januar – 31. Mai des Folgejahres gültig. Bei einem eingelösten Fahrzeug erhalten Sie im Monat März automatisch eine Erneuerungseinladung.
- Sie benötigen die Führerausweis-Kategorie G oder M.
Ein E-Bike mit einer elektronischen Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Leistung von max. 0,5 kW benötigt keine Einlösung. Personen unter 16 Jahren benötigen die Führerausweis-Kategorie: G oder M.
Informationen über Versicherung Motorfahrrad / E-Bike
Merkblatt für Versicherte
Übersicht Motorfahrräder, langsamen E-Bikes, E-Trottinettes und Elektro-Rikschas
Kosten:
Kontrollschild |
5.00 CHF |
Fahrzeugausweis |
25.00 CHF |
Steuern |
31.00 CHF |
Versicherung |
15.00 CHF |
Vignette |
5.00 CHF |