Wird ein Fahrzeug verkauft oder ausser Verkehr gesetzt, so empfehlen wir den Fahrzeugausweis zu annullieren.
Bitte senden Sie den Original-Ausweis mit dem Hinweis „Annullieren“ per Post ein, oder erledigen Sie die Annullation direkt an unserem Schalter.
Auf dem Postweg retournieren wir den annullierten Fahrzeugausweis an die Halteradresse, sofern kein Rückantwortkuvert für eine andere Zustellung beiliegt.
Lösen Sie innerhalb von 14 Tagen kein Fahrzeug mehr ein, sind die Kontrollschilder zu deponieren.
Die Verkehrssteuern und die Haftpflichtversicherung werden erst bei der Kontrollschild-Hinterlegung gestoppt, ausser bei einer Annullierung im Wechselschild.
Liegt der vorzunehmenden Ausserverkehrssetzung und Schilderdeponierung ein Trauerfall zu Grunde, finden Sie in der rechten Spalte eine Checkliste mit allen für Sie relevanten Informationen.