Sicherungsentzug

Der Sicherungsentzug ist ein Führerausweisentzug mit unbestimmter Dauer. Im Gegensatz zum Warnungsentzug bezweckt dieser grundsätzlich keine verkehrserzieherische oder präventive Wirkung. Er dient vielmehr dem Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern. Besteht der Verdacht, dass eine Person über eine eingeschränkte oder sogar über keine Fahreignung verfügt (z. B. wegen körperlichen oder geistigen Krankheiten, wegen einer Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit, wegen einer Charakterproblematik oder wegen einer nichtbestandenen Kontrollfahrt), so muss der Führerausweis vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Eine Verkehrswiderhandlung und/oder ein Verschulden spielen dabei grundsätzlich keine Rolle. Entsprechend muss in diesen Fällen der Entscheid einer Strafbehörde nicht abgewartet werden.

In einem zweiten Schritt ist es notwendig, dass die Fahreignung eingehend überprüft wird. Diese Untersuchung erfolgt bei einer verkehrsmedizinischen oder verkehrspsychologischen Fachstelle (z. B. beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich). Die Kosten der Abklärungen sind von der betroffenen Person zu tragen (keine Übernahme durch Krankenkasse). Sobald ein Untersuchungsresultat vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Stellungnahme, bevor über die weitere Administrativmassnahme entschieden wird.

Hat die Untersuchung ergeben, dass die Fahreignung zu bejahen ist, kann der Führerausweis (in der Regel unter Auflagen) wieder erteilt werden. Wurde die Fahreignung verneint, so erfolgt ein Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall ist die betroffene Person dafür zuständig, die Behebung des Fahreignungsmangels sicherzustellen und diese dem Strassenverkehrsamt nachzuweisen. Danach kann der Führerausweis ebenfalls wieder erteilt werden. Falls eine Verkehrswiderhandlung zur Anordnung der Abklärung geführt hat, ist vor der Wiedererteilung noch eine Sperrfrist bzw. ein Warnungsentzug abzuwarten.

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