Der Verkehrsunterricht wird selten als einzige Massnahme, zumeist aber in Verbindung mit einem Warnungsentzug gegenüber Personen angeordnet, die wiederholt in verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben.
Die Kursdauer beträgt acht Stunden. Der Verkehrsunterricht findet jeweils im Institut für forensische Psychologie (ifp-z), Winkelriedstrasse 53, 6003 Luzern statt. Das Kursdatum wird nach Erlass der Verfügung schriftlich, ca. einen Monat vor dem Kurs, mitgeteilt. Eine Terminverschiebung ist nur in ausserordentlichen Situationen möglich und erfordert aus organisatorischen Gründen ein schriftliches Gesuch bis spätestens 10 Tage vor dem Unterrichtstag. Verspätet eingereichte Verschiebungsgesuche oder unentschuldigtes Fernbleiben haben zur Folge, dass die Kosten von Ihnen übernommen werden müssen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann zudem eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fernbleiben wird eine Überprüfung der Fahreignung in Betracht gezogen.