Kontaktformular Rechtliches Gehör

(Das Administrativverfahren wird bei Vorliegen des rechtskräftigen Strafurteils fortgesetzt.)

(Ein entsprechendes Schreiben mit Vollmacht folgt innert der gesetzten Frist.)

Diese Option bietet sich nur im Falle eines Warnungsentzugs.

(Nur möglich, wenn die eröffnete Entzugsdauer das gesetzliche Minimum übersteigt.)

Gewünschter Vollzugsbeginn

Das Datum muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten seit Eröffnung des Verfahrens (Schreiben des Strassenverkehrsamtes) liegen. Bei Ausnahmen (z.B. baldiger Ablauf eines Lernfahrausweises oder Führerausweises auf Probe, bereits entzogener Ausweis) ist dies in unserem Schreiben erwähnt.

Angefügte Dokumente

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.


Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon    041 318 11 11 

Öffnungszeiten 

Montag - Donnerstag
07:30 - 12:00 und
13:00 - 16:30

Freitag
07:30 - 16:30

Beachten Sie die abweichenden
Öffnungszeiten unserer
Technischen Auskunft:

Montag - Freitag
09:00 - 11:00 und
13:30 - 16:00

 

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