Etappierung / Unterbrechung

Ein Ausweisentzug ist grundsätzlich immer in einem Zug durchzuführen. Eine Etappierung oder Unterbrechung des Entzugs entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Person ist gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung somit nicht zulässig, weil damit der erzieherische und präventive Charakter der Administrativmassnahme verloren gehen würde. Ebenso wenig kann ein Ausweisentzug nur für die Freizeit resp. nur für bestimmte Wochentage oder dergleichen angeordnet werden.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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