Ausweisabgabe

Je nach Art des Ausweisentzugs erfolgt die Ausweisabgabe nach unterschiedlichen Kriterien. Bei einem (vorsorglichen) Sicherungsentzug ist der Führerausweis sofort an das Strassenverkehrsamt zu senden. Das Verbot, ein Motorfahrzeug zu lenken, gilt ab Erhalt der entsprechenden Verfügung. Bei Warnungsentzügen ist der Führerausweis auf das Datum, welches in der Verfügung festgelegt wurde (siehe Abgabedatum), dem Strassenverkehrsamt zuzustellen.

Wird der Führerausweis nicht innert der entsprechenden Frist eingesandt, so erfolgt ohne weitere Mitteilung ein polizeilicher Einzug. Die Kosten sind von der betroffenen Person zu tragen. Ausserdem erfolgt eine Strafanzeige gemäss Art. 97 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetztes (SVG) an die zuständige Strafbehörde.

Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den Führerausweis vorzeitig (nach Erhalt des rechtlichen Gehörs) abzugeben. Möchten Sie von dieser Option Gebrauch machen, so müssen Sie dies mit Ihrem entsprechenden Fachbearbeiter vom Strassenverkehrsamt vereinbaren.

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