Umfang des Ausweisentzuges

Der Führerausweisentzug bedeutet in erster Linie ein Fahrverbot für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Damit geht auch das Verbot einher, bei Lernfahrten die Funktion einer Begleitperson einzunehmen.

Der Umfang des Entzugs richtet sich nach der Führerausweis-Kategorie, mit der die dem Entzug zugrunde liegende Verfehlung begangen wurde. Ist z.B. die Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) betroffen, so werden mit Ausnahme der Spezialkategorien M (Mofa) und G (landwirtschaftliche Motorfahrzeuge) alle Haupt- und Unterkategorien entzogen. Wurde die Widerhandlung aber nur mit einem Fahrzeug einer Spezialkategorie (F [Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h], G, M) entzogen, so beschränkt sich der Entzug in der Regel auf die Spezialkategorien. Nur von einem vorsorglichen Entzug und von einem Sicherungsentzug sind alle Haupt-, Unter- und Spezialkategorien im Führerausweis betroffen.

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