Beschwerde

Gegen Verfügungen des Strassenverkehrsamtes, Abteilung Administrativmassnahmen, kann innert der nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Verwaltungsgerichtsbeschwerde (im Doppel) eingereicht werden.

Die Beschwerde muss schriftlich, unterzeichnet und mit einem Antrag sowie dessen Begründung versehen sein. Der Beschwerdeschrift sind der angefochtene Entscheid, das Zustellkuvert sowie allfällige Beweisurkunden beizulegen.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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