Gegen Verfügungen des Strassenverkehrsamtes, Abteilung Administrativmassnahmen, kann innert der nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Verwaltungsgerichtsbeschwerde (im Doppel) eingereicht werden.
Die Beschwerde muss schriftlich, unterzeichnet und mit einem Antrag sowie dessen Begründung versehen sein. Der Beschwerdeschrift sind der angefochtene Entscheid, das Zustellkuvert sowie allfällige Beweisurkunden beizulegen.